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Bevor es mit der Physiotherapie losgeht

… beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • vereinbaren Sie Ihre Termine rechtzeitig, damit Ihr Rezept nicht an Gültigkeit verliert.  Unsere Rezeption ist täglich von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr besetzt und vor Ort oder telefonisch erreichbar
  • bereits vereinbarte Termine können Sie bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn gebührenfrei absagen, um auch anderen Patient*Innen Termine zu ermöglichen
  • bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt
  • bringen Sie bitte aktuelle Arzt- und Therapieberichte mit. Dokumente und Aufnahmen auf Datenträgern können bei uns nicht eingelesen werden
  • tragen Sie bereits Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können
  • bringen Sie eigene Handtücher (für die Behandlungsliege sowie ggf. auch eines für den Gesichtsbereich) bitte zu jeder Einheit mit
  • bringen Sie für Ihre Säuglinge entsprechende Decken und Spucktücher mit im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • ist eine Heilmittelverordnung zur Physiotherapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum zu beginnen – ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit
  • muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, wenn ein dringlicher Behandlungsbedarf ärztlicherseits vermerkt wurde
  • sind Verordnungen im Zuge des Entlassmanagements nur 12 Kalendertage gültig – d.h. nur innerhalb dieser 12 Tage können Behandlungen durchgeführt werden
  • haben laut SGB V §61 gesetzlich Versicherte über 18 Jahren einen Eigenanteil zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung. Diese Kosten sind in der Physiotherapiepraxis zu entrichten und kommen dieser nicht zugute.
  • Behandlungen, welche im Zuge deiner BG-Verordnung notwendig sind, sind innerhalb von 14 Tagen, außer bei Angabe eines dringlichen Behandlungsbedarfes innerhalb von 7 Tagen, zu beginnen. Ansonsten verlieren diese Verordnungen leider ihre Gültigkeit.

 

Wir bitten um Ihr besonderes Verständnis und Unterstützung bei diesen oben benannten Punkten. Ihre Gesundheit ist unser Ziel in unserem sehr komplexen Gesundheitssystem.